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AGB
  1.0. Allgemeines
 
1.1.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn und soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwendungszweck (z.B. Maße, Gewichte usw.) stellen lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware dar, wobei Abweichungen und Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht ausdrücklich vorbehalten bleiben. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit ebenfalls vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
1.3.
Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge oder auf diese Verträge anwendbarer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch die elektronische Form gemäß § 126 a BGB ersetzt werden kann.
 
2.0. Lieferung
 
2.1.
Voraussetzung für die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeiten ist neben der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung auch die rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden aus allen mit uns abgeschlossenen Verträgen. Bei Filialunternehmen schließt dies, auch wenn die Filialen eine eigene Rechtsperson haben, alle Filialen ein. Im Fall von besonderen Kapazitätsengpässen sind wir dazu berechtigt, den Lieferzeitpunkt einmal um den bisherigen Lieferzeitraum hinauszuschieben.
2.2.
Durch unvorhergesehene Ereignisse wie Kriegsfall, Unruhen und Aufstände, Betriebsstörungen jeder Art, Streiks, Aussperrungen oder ähnliche Umstände verlängern sich unsere Lieferfristen um die Dauer der Störung. Wir sind im Falle solcher Umstände berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit die von uns übernommenen Leistungen durch diese Ereignisse unmöglich werden. Ein solches Rücktrittsrecht besteht auch für den Fall der unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern diese nicht von uns zu vertreten ist und es uns durch zumutbare Anstrengungen nicht gelingt, die Ware anderweitig zu beschaffen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Hat der Kunde auf den vom Rücktritt betroffenen Vertragsteil bereits die von ihm geschuldete Gegenleistung erbracht, so wird ihm diese unverzüglich zurückerstattet.Für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Konditionen, die sich nach Gewicht, Versandart und Zielland richten. Insoweit stellen wir für den Einzelfall genauere Informationen zur Verfügung.
 
3.0. Gewährleistung
 
3.1.
Der Kunde hat die Vollständigkeit und Beschaffenheit der Lieferung unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Offensichtliche Mängel bzw. Unvollständigkeiten müssen dabei innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich und spezifiziert angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Soweit Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht festzustellen waren, später entdeckt werden, müssen uns diese unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung, schriftlich und spezifiziert angezeigt werden; eine Überschreitung dieser Maximalfrist von sechs Monaten hat ebenfalls den Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche zur Folge. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Einhaltung der vorgenannten Fristen obliegt dem Kunden auch im Falle des Weiterverkaufs. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3.2.
Als vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, nicht jedoch unsere öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeangaben. Dem Kunden zumutbare branchenübliche Abweichungen sowie handelsübliche Abweichungen von Ausstellungsstücken oder früheren Lieferungen sowie natürlicher Verschleiß und Gebrauchsspuren auf den verkauften Holzprodukten (insbesondere natürliche Rissbildungen und Verfärbungen infolge von klimatischen Veränderungen oder Umwelteinflüssen) stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind. Unsere Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwendungszweck stellen lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns vielmehr ausdrücklich schriftlich, konkret und im Einzelnen als solche bezeichnet werden.
3.3.
Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3.4.
Wählt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen dieses Mangels zu. Wählt der Käufer nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
3.5.
Im Falle einer von uns gewählten Ersatzlieferung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass uns die reklamierte Ware bei der Ersatzlieferung unaufgefordert, bei Abholung beim ersten Abholversuch übergeben wird. Erfolgt diese Übergabe nicht, sind wir berechtigt, weitere Abholversuche zu verweigern. Die reklamierte Ware wird in diesem Fall erst unmittelbar nach der Rückgabe durch den Kunden an uns gutgeschrieben, wobei diese Rückgabe auf Kosten des Kunden erfolgt. Die als Ersatz gelieferte Ware wird zunächst grundsätzlich berechnet. Ergibt die Prüfung der reklamierten Ware nach Rückgabe an unser Lager, dass die Ware tatsächlich mangelhaft ist, so wird der hierfür berechnete Kaufpreis dem Kunden gutgeschrieben und mit der Rechnung über die ersatzweise gelieferte Ware verrechnet. Sofern die Prüfung der reklamierten Ware ergibt, dass diese keine oder für den Verwendungszweck nur unerhebliche Mängel aufweist, wird sie an den Kunden zurückgesandt. In diesem Fall sind wir berechtigt, den uns hierfür entstandenen Aufwand (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) vom Kunden ersetzt zu verlangen.
3.6.
Zuviellieferungen hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen und unaufgefordert zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
3.7.
Die freie oder unfreie Rücksendung von Waren an uns bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3.8.
Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware.
3.9.
Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
3.10.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
 
4.0. Zahlungsbedingungen
 
4.1.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.
4.2.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.3.
Etwaige Zahlungen des Kunden werden auf unsere zum Zahlungszeitpunkt bestehenden ältesten Forderungen verbucht und mit diesen verrechnet.
4.4.
Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen und die sofortige Einlösung aller laufenden Wechsel zu verlangen.
4.5.
Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt grundsätzlich nur erfüllungshalber.
 
5.0. Datenschutz
 
5.1.
Der Kunde ermächtigt uns, seine im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übermittelten Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten, zu speichern und für Geschäftszwecke auszuwerten.